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Durch
autorisierte Rahmenverträge der Alcatech
mit AKM und LSG besitzen alle Nutzer von Smartmusic
eine maximale Rechtssicherheit. Wir haben bereits die notwendigen
Formalitäten und rechtlichen Voraussetzungen mit der
Plattenindustrie und der AKM für Sie geklärt.
Das
Smartmusic Angebot richtet sich an gewerbliche Nutzer aus
Österreich und dient der Wiedergabe als Hintergrundmusik
z.B. in Freizeit- und Sporteinrichtungen, Hotels, Bars, Gastronomie
und öffentlichen Einrichtungen.
Lizenzierung
& Urheberrecht
Gerade
im Hinblick auf die verschärfte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
durch die LSG und die AKM, forciert durch die Inkrafttretung
der neuen Urheberrechtsgesetzgebung ab 13.09.2003 ist es für
jeden gewerblichen Nutzer von Musik von enormer Bedeutung,
ausschließlich mit einem legal erworbenen und ordnungsgemäß
lizenzierten Musikbestand zu arbeiten.
Jede
Duplizierung von Tonträgern sowie insbesondere illegal
aus dem Internet bezogene Musik können für den gewerblichen
Nutzer drastische Strafen nach sich ziehen. Die Nutzung von
illegal erworbener Musik wird häufig nicht als Gesetzesverstoß
oder allenfalls als "Kavaliersdelikt" angesehen.
Dies sehen die Musikindustrie sowie der Gesetzgeber aber völlig
anders. Verschärft durch die Absatzkrise der Musikindustrie,
ausgelöst durch die vielfältigen Arten der illegalen
Musikverbreitung (Internet, CD-Brenner etc.), wird eine verstärkte
Kontrolle auf alle potenziellen Nutzer von Musik zukommen
Diesen
Kontrollen können Sie durch die Nutzung des Alcatech
Smartmusic Angebotes gelassen entgegen sehen, da der Musikbestand
von Smartmusic von den Verwertungsgesellschaften an Alcatech
lizensiert wurde.
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